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Teil 8:
Das irdisches und das himmlisches Bürgerrecht
Auch wenn dieser Punkt im vorhergehenden Artikel schon angeklungen ist, soll er hier noch einmal etwas näher beleuchtet werden:
Was Israel betrifft, so sind die Nationen “ohne Christus, ausgeschlossen vom Bürgerrecht Israels und Fremdlinge hinsichtlich des Bündnisses der Verheißung; und ihr hattet keine Hoffnung und wart ohne Gott in der Welt“ (Epheser 2, 12).
In der Versammlung (Gemeinde/Kirche) werden an Christus gläubig gewordene Juden und an Christus gläubig gewordene Menschen aus den anderen Nationen (bei Luther mit “Heiden” übersetzt) eins in Christus (vgl. Epheser 2, 10 – 14). Sie werden Gleiche, Teilhaber in Bezug auf das Erbe, Gleiche als Glieder am Leib, und Gleiche als Teilhaber in der Verheißung in Christus durch das Evangelium (vgl. Kolosser 3, 11; 1. Korinther 12, 13). In Christus ist die Trennwand zwischen Juden und Nationen durchbrochen und sie sind eins gemacht worden (Epheser 2, 13-17; 3, 6). Nichts davon traf zuvor auf Israel zu.
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