Verfasst von: JNj. | 1. April 2008, 15:02

Waise – trotz lebender Eltern

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Seit heute ist es nun also amtlich (und es ist leider kein “Aprilscherz”): Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern unehelicher Kinder nicht zum Umgang mit diesen gezwungen werden können. Wer sein uneheliches Kind nicht sehen will, keinen Umgang mit ihm haben möchte, der muss es also nicht (siehe die Pressemitteilung des BVG und die Entscheidung des Gerichts). Es handelt sich bei dieser Meldung – leider -nicht um einen Aprilscherz. Das betroffene Kind, um das es in diesem Urteil (primär) ging, lebt nach Zeitungsberichten in einem Heim und wird dort zweimal wöchentlich nur von der Mutter besucht. Seinen Vater wird es aufgrund des Gerichtsurteils dort in Zukunft nicht sehen. Denn dieser will keinen Kontakt zu seinem (unehelichen) Kind. Ist dieses Kind nicht, obwohl es lebende Eltern hat, eine Waise? Abgegeben ins Heim (aus finanziellen Gründen, wie die Mutter sagt) und aus dem eigenen Leben ausgeschlossen (nach dem Willen des Vaters). Was wird aus solchen Kindern werden? Ich bete und hoffe, dass dieses Kind so bald als möglich das als Realität erfährt, was die heutige Tageslosung verheißt:

“Mein Vater und meine Mutter verlassen mich, aber der HERR nimmt mich auf.”

(Psalm 27, 10; Losung zum 01.04.2008 der Herrenhuter Brüdergemeine)

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